Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 01.12.2010

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   BVerfG, 10.12.2009 - 2 BvR 2767/09   

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BVerfG, 10.12.2009 - 2 BvR 2767/09 (https://dejure.org/2009,8911)
BVerfG, Entscheidung vom 10.12.2009 - 2 BvR 2767/09 (https://dejure.org/2009,8911)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Dezember 2009 - 2 BvR 2767/09 (https://dejure.org/2009,8911)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Abwägung i.R.e. Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz zur Untersagung der Vollziehung einer Abschiebung eines eritreischen Asylantragstellers nach Griechenland

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 16 a Abs. 2 S. 1, GG Art. ... 16 a Abs. 2 S. 2, GG Art. 19 Abs. 4 S. 1, AsylVfG § 34 a Abs. 2, AsylVfG § 27a, AsylVfG § 26 a Abs. 3, Dublin II-VO Art. 19 Abs. 2 S. 4, Dublin II-VO Art. 20 Abs. 1 Bst. e S. 4
    Dublinverfahren, Dublin II-VO, vorläufiger Rechtsschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abwägung i.R.e. Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz zur Untersagung der Vollziehung einer Abschiebung eines eritreischen Asylantragstellers nach Griechenland

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

    Auszug aus BVerfG, 10.12.2009 - 2 BvR 2767/09
    Die Verfassungsbeschwerde kann Anlass zur Untersuchung geben, ob und gegebenenfalls welche Vorgaben das Grundgesetz in Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG und Art. 16a Abs. 2 Sätze 1 und 3 GG für die fachgerichtliche Prüfung der Grenzen des Konzepts der normativen Vergewisserung (vgl. BVerfGE 94, 49 [99 f.]) bei der Anwendung von § 34a Abs. 2 AsylVfG trifft, wenn Gegenstand des Eilrechtsschutzantrags eine beabsichtigte Abschiebung in einen nach der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 zuständigen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften ist.

    Bei der Würdigung von Art. 16a Abs. 2 und Abs. 5 GG sowie Art. 19 Abs. 4 GG könnten in diesem Zusammenhang auch die Anforderungen des Rechts der Europäischen Gemeinschaften zur Erhaltung und Weiterentwicklung der Europäischen Union als Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (vgl. Art. 2 4. Spiegelstrich EUV; vgl. zur Rechtslage seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon <BGBl. II 2008 S. 1038]: Art. 67 AEUV und Art. 77 - 80 AEUV) eine Rolle spielen, da der verfassungsändernde Gesetzgeber mit der Einführung von Art. 16a GG die Grundlage für eine europäische Gesamtregelung der Schutzgewährung für Flüchtlinge mit dem Ziel einer Lastenverteilung zwischen den an einem solchen System beteiligten Staaten geschaffen hat (vgl. BVerfGE 94, 49 [85]).

    Allerdings sind sie angesichts des Umstands, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft durch den verfassungsändernden Gesetzgeber selbst zu sicheren Drittstaaten bestimmt worden sind (vgl. BVerfGE 94, 49 [88 f.]), die Vergewisserung hinsichtlich der Schutzgewährung damit durch den verfassungsändernden Gesetzgeber selbst erfolgt ist (vgl. BVerfGE 94, 49 [101]) und die Entscheidung nicht durch eine Rechtsverordnung nach § 26a Abs. 3 AsylVfG rückgängig gemacht werden kann, auch nicht offensichtlich zu bejahen.

  • BVerfG, 15.12.1992 - 1 BvR 1534/92

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Auszug aus BVerfG, 10.12.2009 - 2 BvR 2767/09
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 25 [35]; - 89, 109 [110 f.]; stRspr).
  • BVerfG, 08.09.2009 - 2 BvQ 56/09

    Eilantrag gegen Abschiebung im Dublin II Verfahren erfolgreich

    Auszug aus BVerfG, 10.12.2009 - 2 BvR 2767/09
    Bliebe dem Antragsteller der begehrte Erlass der einstweiligen Anordnung versagt, obsiegte er aber in der Hauptsache, könnten möglicherweise bereits mit der Abschiebung oder in ihrer Folge eingetretene Rechtsbeeinträchtigungen nicht mehr verhindert oder rückgängig gemacht werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 8. September 2009 - 2 BvQ 56/09 -, NVwZ 2009, S. 1281).
  • BVerfG, 06.08.1993 - 2 BvR 1654/93

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

    Auszug aus BVerfG, 10.12.2009 - 2 BvR 2767/09
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 25 [35]; - 89, 109 [110 f.]; stRspr).
  • VG Münster, 22.10.2015 - 8 K 436/15

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsandrohung; sicherer Drittstaat; Bulgarien;

    vgl. BVerfG, z. B. Beschluss vom 8. September 2009 - 2 BvQ 56/09 -, www.bverfg.de, Rdnr. 4 = Juris; Beschluss vom 10. Dezember 2009 - 2 BvR 2767/09 -, www.bverfg.de, Rdnr. 4 = Juris.

    vgl. BVerfG, z. B. Beschluss vom 12. Oktober 2010 - 2 BvR 1902/10 -, www.bverfg.de, Rn. 4 = Juris; Beschluss vom 10. Dezember 2009 - 2 BvR 2767/09 -, a. a. O.

  • VG Wiesbaden, 12.04.2011 - 7 L 303/11

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Anordnung der Abschiebung nach Italien nach

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat sich mit den zur Rückführung nach Griechenland ergangenen Aussetzungsbeschlüssen (BVerfG, Beschluss vom 08.09.2009 - 2 BvQ 56/09 -, NVwZ 2009, 1281, Beschluss vom 23.09.2009 - 2 BvQ 67/09 -, Beschluss vom 09.10.2009 - 2 BvQ 72/09 -, Beschluss vom 05.11.2009 - 2 BvQ 77/09 -, Beschluss vom 13.11.2009 - 2 BvR 2603/09 -, Beschluss vom 10.12.2009 - 2 BvR 2767/09 - Beschluss vom 22.12.2009 - 2 BvR 2879/09, NVwZ 2010, 318) über § 34a AsylVfG hinweggesetzt.
  • VG Saarlouis, 22.08.2011 - 5 L 744/11

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Anordnung der Abschiebung nach Italien

    In den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, in denen in ähnlich gelagerten Fällen eine Untersagung der Abschiebung von Asylbewerbern nach Griechenland ausgesprochen worden ist, um einen effektiven Rechtsschutz zu ermöglichen, wurde die Verfassungsmäßigkeit des § 34a AsylVfG ausdrücklich offen gelassen.(vgl. u.A. Beschlüsse vom 08.09.2009 - 2 BvQ 56/09 - DVBl 2009, 1304 = NVwZ 2009, S. 1281, vom 23.09.2009 - 2 BvQ 68/09 -, vom 09.10.2009 - 2 BvQ 72/09 -, vom 13.11.2009 - 2 BvR 2603/09 -, vom 08.12.2009 - 2 BvR 2780/09 -, vom 10.12.2009 - 2 BvR 2767/09 -, vom 22.12.2009 - 2 BvR 2879/09 -, vom 21.05.2010 - 2 BvR 1036/10 -, vom 15.07.2010 - 2 BvR 1460/10 - und 12.10.2010 - 2 BvR 1902/10 -, jew. zit. nach juris) Auch in seinem Beschluss vom 25.01.2011 - 2 BvR 2015/09 -, mit dem es das Verfahren betreffend eine Verfassungsbeschwerde gegen eine auf § 34a Abs. 2 AsylVfG gestützte Ablehnung der Gewährung von vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine Abschiebung nach Griechenland eingestellt hat, hat das Bundesverfassungsgericht keine Aussage hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschrift getroffen.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 01.12.2010 - 2 BvR 2767/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,78799
BVerfG, 01.12.2010 - 2 BvR 2767/09 (https://dejure.org/2010,78799)
BVerfG, Entscheidung vom 01.12.2010 - 2 BvR 2767/09 (https://dejure.org/2010,78799)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Dezember 2010 - 2 BvR 2767/09 (https://dejure.org/2010,78799)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 16a Abs 2 S 1 GG, Art 16a Abs 2 S 3 GG, Art 19 Abs 4 S 1 GG, Art 67 AEUV, Art 77 AEUV
    Wiederholung einer einstweiligen Anordnung - Vorläufige Untersagung der Abschiebung eines eritreischen Asylantragstellers nach Griechenland

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Tenor)

    Wiederholung einer einstweiligen Anordnung - Vorläufige Untersagung der Abschiebung eines eritreischen Asylantragstellers nach Griechenland

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